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Der nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gebildete Vermittlungsausschuss
unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten
Wahlgang nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht worden sein sollte.
In Übereinstimmung mit Ziff. 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde außerdem
ein Nominierungsausschuss gebildet, der mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und
dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten
vorschlägt.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Er ist an das Unternehmensinteresse
gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder
des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus fünf
Mitgliedern. Die Vorstandsaufgaben sind nach funktionalen und regionalen Gesichtspunkten verteilt.
Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem
Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Er ist verantwortlich für die Jahres- und Mehrjahresplanung
der Gesellschaft sowie für die Aufstellung der Quartals-, Jahres- und Konzernabschlüsse.
Er trägt ferner Sorge für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling sowie eine
regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung an den Aufsichtsrat. Bestimmte Maßnahmen
und Geschäfte des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Vorstandsmitglieder legen möglicherweise auftretende Interessenkonflikte unverzüglich dem
Aufsichtsrat offen und informieren ihre Vorstandskollegen darüber. Wesentliche Geschäfte von
Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahe stehenden Personen mit der Gesellschaft bedürfen der
Zustimmung des Aufsichtsrats; solche Geschäfte haben branchenüblichen Standards zu entsprechen.
Auch die Übernahme von Nebentätigkeiten bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die
Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands eine D&O-Versicherung abgeschlossen, die einen
angemessenen Selbstbehalt vorsieht.
3. Die Hauptversammlung
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht
aus. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich – in der Regel innerhalb der ersten sechs
Monate eines jeden Geschäftsjahres – statt. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung (einschließlich
der für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen) wird auch auf der
Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht; die Einberufung der Hauptversammlung kann mitsamt
den Einberufungsunterlagen im Einverständnis mit dem einzelnen Aktionär auch auf elektronischem
Wege übermittelt werden.
Zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte stellt die Beiersdorf AG ihren
Aktionären einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. In der Einladung wird
erklärt, wie im Vorfeld der Hauptversammlung Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilt werden
können. Daneben bleibt es den Aktionären unbenommen, sich durch einen Bevollmächtigten ihrer
Wahl auf der Hauptversammlung vertreten zu lassen.

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