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III. Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht erläutert die Struktur und die Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.
Er berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und die
durch das „Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen“ geänderten handelsrechtlichen
Vorgaben. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts.
1. Vergütung des Vorstands
Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats berät und überprüft das Vergütungssystem für den Vorstand
in regelmäßigen Abständen und beschließt über ggf. notwendige Anpassungen; außerdem
legt er das Vergütungssystem einschließlich der wesentlichen Vertragselemente dem Aufsichtsrat
regelmäßig zur Überprüfung und Beschlussfassung vor. So wurde das Vergütungssystem für den
Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente im November 2008 vom Aufsichtsrat
überprüft und genehmigt.
Das Vergütungssystem berücksichtigt vor allem die Aufgaben und Leistungen des jeweiligen
Vorstandsmitglieds, aber auch die Leistung des Gesamtvorstands sowie die wirtschaftliche und
finanzielle Lage, den Erfolg und die Aussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines
Vergleichsumfelds.
Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus folgenden wesentlichen erfolgsunabhängigen und
erfolgsbezogenen Komponenten zusammen:
einer fixen Grundvergütung und
einer variablen, an die Erreichung bestimmter Zielvorgaben geknüpften Vergütung, die folgende
zwei Elemente enthält:
-
ein jährlich auszuzahlendes kurzfristiges Vergütungselement (Short Term Incentive, STI) und
-
ein auf fünf Jahre ausgerichtetes langfristiges Vergütungselement mit Risikocharakter
(Long Term Incentive, LTI).
Bei Erreichen des vom Präsidialausschuss für jedes Vorstandsmitglied festgelegten Zielbonus
für die variable Vergütung besteht zwischen fixer und variabler Vergütung in der Regel ein Verhältnis
von 1 : 2.
Die fixe jährliche Grundvergütung wird in zwölf gleichen Teilen ausgezahlt. Sie wird turnusmäßig
alle zwei Jahre vom Präsidialausschuss auf ihre Angemessenheit hin überprüft.
Zur weiteren Unterstützung der Consumer Business Strategie „Passion for Success“ wurde der
variable Anteil der Vorstandsvergütung stärker an die Leistung des Vorstands, die Entwicklung des
Unternehmens und dessen nachhaltige Wertsteigerung gekoppelt. Die variable Vergütung – STI
und LTI – ist abhängig vom Grad des Erreichens festgelegter unternehmensbezogener Zielvorgaben
sowie bestimmter persönlicher Zielvorgaben für jedes einzelne Vorstandsmitglied; im Einklang mit
der strategischen Fokussierung der Gesellschaft beziehen sich die Ziele überwiegend auf das
Consumer Geschäft. Die unternehmensbezogenen Zielvorgaben orientieren sich an Umsatzwachstum
(währungsbereinigt) und EVA® (Economic Value Added); diese können vom Präsidialausschuss
um außerordentliche Effekte bereinigt werden. Die unternehmensbezogenen und persönlichen
Zielvorgaben werden vom Präsidialausschuss vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegt.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres ermittelt der Präsidialausschuss in Abhängigkeit vom Erreichen
der unternehmensbezogenen Zielvorgaben auf Grundlage des Konzernergebnisses für jedes
Vorstandsmitglied einen Grundbetrag der variablen Vergütung; dieser erhöht bzw. verringert sich
in Abhängigkeit vom Erreichen der persönlichen Zielvorgaben innerhalb festgelegter Grenzen.
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