Bestätigungsvermerk
Wir haben den von der Beiersdorf Aktiengesellschaft,
Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Aufstellung der erfassten Erträge
und Aufwendungen und Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2008 geprüft. Die Aufstellung von
Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den
IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend
nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften liegt in der Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss
und über den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Konzernabschluss unter
Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften
und durch den Konzernlagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben
im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen,
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der
angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen
der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB
anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der
Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, 5. Februar 2009
Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
ludwig opaschowski
wirtschaftsprüfer wirtschaftsprüfer