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Grundlagen und Methoden
Informationen zur Gesellschaft und zum Konzern
Die Beiersdorf AG hat ihren Firmensitz in der
Unnastraße 48 in Hamburg (Deutschland) und ist
beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister unter
HRB 1787 eingetragen. Das oberste Mutterunternehmen
der Gesellschaft ist die maxingvest ag (vormals
Tchibo Holding AG).
Die Aktivitäten der Beiersdorf AG und ihrer Tochtergesellschaften
(„Beiersdorf Konzern“) umfassen im
Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von
Markenartikelprodukten in den Bereichen Haut- und
Schönheitspflege sowie die Herstellung und den Vertrieb
von technischen Klebebändern.
Der Konzernabschluss der Beiersdorf AG für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008
wurde am 4. Februar 2009 durch den Vorstand aufgestellt
und anschließend zur Prüfung und Billigung an den
Aufsichtsrat weitergeleitet.
Allgemeine Grundsätze
Der Konzernabschluss der Beiersdorf AG wurde in
Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards (IFRS) des International Accounting
Standards Board (IASB) einschließlich der Interpretationen
des International Financial Reporting
Interpretations Committee zu den IFRS (IFRIC) und den
ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften aufgestellt. Es wurden alle
IFRS und IFRIC beachtet, die zum 31. Dezember 2008
von der EU-Kommission übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt
grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.
Hiervon ausgenommen sind Finanzinstrumente
der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“
sowie derivative Finanzinstrumente, die jeweils
zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, sofern
diese verlässlich bestimmbar sind.
Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung wurde
nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Um die Klarheit
der Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung
sowie in der Bilanz zu verbessern, wurden einzelne
Posten zusammengefasst. Diese Posten werden im
Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Im Konzernabschluss müssen in einem eng begrenzten
Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen
getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis
der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden,
der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten
haben. Dabei werden sämtliche aktuell
verfügbaren Erkenntnisse berücksichtigt. Wesentliche
Schätzungen und Annahmen wurden insbesondere
hinsichtlich der Festlegung der konzerneinheitlichen
Abschreibungsdauern, der Wertminderungen, der
Wertberichtigungen auf Forderungen und Vorräte, der
Parameter für die Bewertung der Pensionsrückstellungen,
der erwarteten Erträge des Planvermögens,
der sonstigen Rückstellungen sowie der Parameter für
die Kaufpreisallokation, die Wertminderungstests von
Geschäfts- oder Firmenwerten und der Markenrechte
vorgenommen. Die tatsächlichen Werte können von
den Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum
Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam
berücksichtigt.
Wir verweisen auch auf unsere Erläuterungen zu
den einzelnen Abschlusspositionen.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode.
Danach werden die Anschaffungskosten des
Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen
identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen
identifizierbaren Schulden und Eventualschulden
entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum
Erwerbszeitpunkt verteilt. Ein Überschuss der Anschaffungskosten
der Beteiligung über die anteiligen
Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte,
Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder
Firmenwert bilanziert.
Anteile anderer Gesellschafter am Ergebnis und
Eigenkapital von Tochterunternehmen werden gesondert
in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung
und innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz
ausgewiesen. Beim Erwerb weiterer Anteile von Tochterunternehmen
wird der Unterschiedsbetrag zwischen
den Anschaffungskosten dieser Anteile und dem zuvor
im Konzern für diese Anteile ausgewiesenen Minderheitenanteil
erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge
und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus
konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von
Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller
Höhe eliminiert. Für Konsolidierungsmaßnahmen mit
ertragsteuerlichen Auswirkungen werden latente Steuern
angesetzt.
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