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Angabepflichten gemäß § 315 Absatz 4 HGB

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt 252 Mio. € und ist in 252 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Beiersdorf AG hält seit Abwicklung des Aktienrückerwerbs am 3. Februar 2004 und nach Durchführung des Aktiensplits im Jahr 2006 25.181.016 Stückaktien. Dies entspricht 9,99% des Grundkapitals der Gesellschaft.

Die Tchibo Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, hält nach Kenntnis des Vorstands seit dem 9. August 2005 direkt 50,46% der Stimmrechte an der Beiersdorf AG. Diese Stimmrechte werden der maxingvest ag (vormals Tchibo Holding AG), Hamburg, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 3 WpHG in voller Höhe zugerechnet.

Außerdem findet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 3 WpHG eine Zurechnung dieser Stimmrechte in voller Höhe zu nachfolgend aufgeführten Personen und Gesellschaften statt:

SPM Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Norderstedt, Deutschland

Scintia Vermögensverwaltungs GmbH, Norderstedt, Deutschland

Trivium Vermögensverwaltungs GmbH, Norderstedt, Deutschland

Herr Michael Herz, Deutschland

Herr Wolfgang Herz, Deutschland

Ingeburg Herz GbR, Norderstedt, Deutschland

Max und Ingeburg Herz Stiftung, Norderstedt, Deutschland

Frau Ingeburg Herz, Deutschland


Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG und § 7 der Satzung geregelt. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens drei Personen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179, 133 AktG sowie § 16 der Satzung. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung ist der Aufsichtsrat insbesondere ermächtigt, § 5 der Satzung (Grundkapital) jeweils nach Ausnutzung von genehmigten oder bedingten Kapital entsprechend zu ändern und neu zu fassen.

Die Hauptversammlung hat am 18. Mai 2005 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. Mai 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 87 Mio. € (genehmigtes Kapital I: 45 Mio. €; genehmigtes Kapital II: 21 Mio. €; genehmigtes Kapital III: 21 Mio. €) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Aktien zu erhöhen. Dabei kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden.



  • Beiersdorf AG
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