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Angabepflichten gemäß § 315 Absatz 4 HGB
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt 252 Mio. € und ist in 252 Mio.
auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Beiersdorf AG hält seit Abwicklung des
Aktienrückerwerbs am 3. Februar 2004 und nach Durchführung des Aktiensplits im Jahr 2006
25.181.016 Stückaktien. Dies entspricht 9,99% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Die Tchibo Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, hält nach Kenntnis des Vorstands seit dem
9. August 2005 direkt 50,46% der Stimmrechte an der Beiersdorf AG. Diese Stimmrechte werden
der maxingvest ag (vormals Tchibo Holding AG), Hamburg, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3,
Abs. 3 WpHG in voller Höhe zugerechnet.
Außerdem findet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 3 WpHG eine Zurechnung dieser
Stimmrechte in voller Höhe zu nachfolgend aufgeführten Personen und Gesellschaften statt:
SPM Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Norderstedt, Deutschland
Scintia Vermögensverwaltungs GmbH, Norderstedt, Deutschland
Trivium Vermögensverwaltungs GmbH, Norderstedt, Deutschland
Herr Michael Herz, Deutschland
Herr Wolfgang Herz, Deutschland
Ingeburg Herz GbR, Norderstedt, Deutschland
Max und Ingeburg Herz Stiftung, Norderstedt, Deutschland
Frau Ingeburg Herz, Deutschland
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 AktG,
§ 31 MitbestG und § 7 der Satzung geregelt. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus
mindestens drei Personen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder.
Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179, 133 AktG sowie § 16 der Satzung. Nach
§ 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu
beschließen, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung ist der Aufsichtsrat insbesondere
ermächtigt, § 5 der Satzung (Grundkapital) jeweils nach Ausnutzung von genehmigten
oder bedingten Kapital entsprechend zu ändern und neu zu fassen.
Die Hauptversammlung hat am 18. Mai 2005 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der
Zeit bis zum 17. Mai 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 87 Mio. € (genehmigtes
Kapital I: 45 Mio. €; genehmigtes Kapital II: 21 Mio. €; genehmigtes Kapital III: 21 Mio. €)
durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Aktien zu erhöhen. Dabei
kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden.
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